
Führungszeugnis beantragen
Ein Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das in Deutschland Informationen über die strafrechtliche Vergangenheit einer Person enthält. Es wird in der Regel bei der Bewerbung für einen Arbeitsplatz, die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung oder für die Ausübung bestimmter Berufe angefordert, um die Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit der Person zu überprüfen. Hier ist eine umfassende Anleitung, wie man ein Führungszeugnis beantragt, welche Arten es gibt, und wofür es verwendet wird.
1. Was ist ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis – offiziell als „polizeiliches Führungszeugnis“ bezeichnet – ist ein Registerauszug aus dem Bundeszentralregister (BZR). Das BZR ist eine zentrale Datei, in der strafrechtliche Verurteilungen und bestimmte behördliche Entscheidungen vermerkt sind. Die Art und der Umfang der Einträge im Führungszeugnis hängen von der Art des beantragten Führungszeugnisses ab und ob der Antragsteller volljährig ist.
Das Führungszeugnis gibt Auskunft über Verurteilungen, die nach dem Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenenstrafrecht erfolgt sind, sowie über gerichtlich verhängte Maßnahmen wie Bewährungsauflagen. Nicht alle Verurteilungen werden jedoch im Führungszeugnis erfasst – leichte Vergehen und Straftaten, bei denen nur geringe Strafen ausgesprochen wurden, werden unter bestimmten Bedingungen nicht aufgenommen.
2. Arten des Führungszeugnisses
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die jeweils für unterschiedliche Zwecke verwendet werden:
- Privatführungszeugnis (Belegart N): Dieses Führungszeugnis wird zur persönlichen Verwendung oder für private Arbeitgeber benötigt. Es ist die am häufigsten beantragte Art und enthält Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, die nicht aus dem Register gelöscht wurden.
- Behördenführungszeugnis (Belegart O): Ein Führungszeugnis für Behörden, das direkt an eine benannte Behörde versandt wird, z. B. an eine Ausländerbehörde. Es enthält neben den strafrechtlichen Verurteilungen auch bestimmte behördliche Entscheidungen und ist oft detaillierter als das Privatführungszeugnis.
- Erweitertes Führungszeugnis: Dieses Führungszeugnis ist für Personen erforderlich, die in Bereichen arbeiten möchten, die besonders schutzbedürftige Personen betreffen – vor allem Kinder und Jugendliche. Erzieher, Lehrer oder Betreuer müssen in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das auch weniger schwere Vergehen enthalten kann, die sonst im Privatführungszeugnis nicht aufgeführt sind.
- Europäisches Führungszeugnis: Für Personen, die nicht nur in Deutschland, sondern auch in einem anderen EU-Staat gelebt haben, können Informationen über strafrechtliche Verurteilungen aus anderen EU-Staaten in das Führungszeugnis aufgenommen werden. Dies ist besonders für Bewerber wichtig, die sich im Ausland für eine Stelle bewerben.
3. Schritte zum Beantragen eines Führungszeugnisses
Ein Führungszeugnis kann sowohl online als auch persönlich beantragt werden.
Persönliche Beantragung
- Besuch beim Einwohnermeldeamt: In der Regel wird das Führungszeugnis bei der Meldebehörde (z. B. Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) des Wohnsitzes beantragt. Dazu muss man persönlich vorstellig werden und einen gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen.
- Antragsformular ausfüllen: Das Antragsformular ist einfach gehalten und erfordert nur grundlegende Angaben wie Name, Geburtsdatum und Adresse. Bei Behördenführungszeugnissen muss die genaue Anschrift der Behörde angegeben werden, an die das Dokument gesendet werden soll.
- Gebühr zahlen: Die Kosten für ein Führungszeugnis betragen aktuell etwa 13 Euro (Stand 2024). Die Zahlung erfolgt meist direkt beim Amt und kann bar oder per Karte erfolgen.
Online-Beantragung
Die Online-Beantragung erfolgt über das Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ). Dafür sind einige technische Voraussetzungen notwendig:
- Personalausweis mit Online-Funktion: Man benötigt einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion.
- Kartenlesegerät oder Smartphone: Zur Identifikation ist ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone erforderlich, um den Ausweis auszulesen.
- BundID-Konto: Ein BundID-Konto muss eingerichtet werden, um die Identität online zu bestätigen und den Antrag auf das Führungszeugnis abzuschließen. Nach erfolgreicher Anmeldung kann der Antrag direkt gestellt und die Gebühr online bezahlt werden.
Der Vorteil der Online-Beantragung besteht in der Flexibilität, da man das Führungszeugnis rund um die Uhr beantragen kann, ohne eine Behörde aufsuchen zu müssen.
4. Wofür wird ein Führungszeugnis benötigt?
Das Führungszeugnis wird in verschiedenen Bereichen benötigt:
- Berufliche Nutzung: Arbeitgeber verlangen oft ein Führungszeugnis, um sicherzustellen, dass Bewerber keine Vorstrafen haben, die ihre Eignung für eine bestimmte Position beeinträchtigen könnten – insbesondere in sicherheitsrelevanten Berufen oder im sozialen Sektor.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten: Freiwillige Helfer, die mit schutzbedürftigen Personen arbeiten, müssen oft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen oder pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten.
- Visa- und Aufenthaltserlaubnisse: Bei der Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland sowie im Ausland wird häufig ein Führungszeugnis verlangt, um die Zuverlässigkeit der Antragsteller zu überprüfen.
- Adoption und Pflegeelternschaft: Personen, die ein Kind adoptieren oder als Pflegeeltern fungieren möchten, müssen in der Regel ein Führungszeugnis vorlegen, um ihre Eignung zu belegen.
5. Bearbeitungszeit und Gültigkeit
Die Bearbeitungszeit für ein Führungszeugnis beträgt normalerweise etwa 1 bis 2 Wochen. In besonders dringenden Fällen kann man bei der zuständigen Behörde um eine beschleunigte Bearbeitung bitten, allerdings gibt es keine Garantie auf eine sofortige Ausstellung.
Ein Führungszeugnis hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer, jedoch verlangen viele Stellen ein Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell sind.
6. Datenschutz und Eintragungen im Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird direkt an die Person oder die benannte Behörde versendet, um die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten. Bestimmte Verurteilungen werden nach Ablauf der sogenannten „Tilgungsfrist“ aus dem Register gelöscht. Diese Fristen hängen von der Schwere der Verurteilung ab und können zwischen 3 und 20 Jahren liegen.
Beispiel für Eintragungen im Führungszeugnis:
- Geringfügige Vergehen: Verurteilungen zu Geldstrafen oder kurzen Freiheitsstrafen erscheinen oft nur für eine kurze Zeit im Führungszeugnis.
- Schwerwiegende Verurteilungen: Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bleiben wesentlich länger im Führungszeugnis eingetragen und können den Bewerbungsprozess erschweren.
7. Wichtige Hinweise und Tipps
- Aufbewahrung: Ein Führungszeugnis sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da es sensible Informationen enthält.
- Mehrsprachigkeit: Ein Führungszeugnis kann auch auf Englisch beantragt werden, wenn es für die Vorlage im Ausland bestimmt ist.
- Widerspruch: Falls man feststellt, dass Einträge im Führungszeugnis fehlerhaft oder veraltet sind, kann man sich an das Bundesamt für Justiz wenden, um eine Korrektur zu beantragen.
Fazit
Ein Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das die strafrechtliche Vergangenheit einer Person wiedergibt und in vielen beruflichen und administrativen Kontexten unerlässlich ist. Durch die einfache Beantragung und die verschiedenen Varianten (z. B. für Privatpersonen oder Behörden) wird sichergestellt, dass nur relevante Informationen weitergegeben werden.