
Um den Anspruch auf Kindergeld für im Ausland lebende Kinder detailliert zu beschreiben, ist es wichtig, alle relevanten rechtlichen Grundlagen, Kriterien und praktischen Beispiele zu verstehen, die den Kindergeldbezug beeinflussen. Im Folgenden erläutere ich umfassend, wie Kindergeld auch für Kinder im Ausland beansprucht werden kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Herausforderungen dabei bestehen.
1. Allgemeine Voraussetzungen für Kindergeld
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Eltern, um die Belastungen durch die Erziehung und den Unterhalt von Kindern zu verringern. In Deutschland haben grundsätzlich alle Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und ihr Kind bei ihnen lebt. Wenn Eltern jedoch ins Ausland ziehen, ändern sich diese Voraussetzungen, und die Ansprüche auf Kindergeld müssen entsprechend den internationalen Regelungen und den Bestimmungen des deutschen Steuerrechts angepasst werden.
1.1 Steuerpflichtiger Wohnsitz in Deutschland
Der wichtigste Faktor für den Kindergeldanspruch für im Ausland lebende Kinder ist der steuerliche Wohnsitz der Eltern. Für den Bezug von Kindergeld müssen Eltern in Deutschland einkommensteuerpflichtig sein. Dies bedeutet, dass sie in Deutschland entweder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Wohnsitz haben müssen. Ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland (z. B. für berufliche oder private Gründe) beeinträchtigt nicht automatisch den Kindergeldanspruch, solange die Familie ihre Wohnung in Deutschland behält und regelmäßig in Deutschland lebt oder zurückkehrt.
Ein umgekehrter Fall tritt ein, wenn Eltern nach dem Umzug ins Ausland ihren Wohnsitz dort begründen und sich auch dort steuerlich anmelden. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland, da sie nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig sind.
1.2 Das Kind lebt im Ausland
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Wohnsitz des Kindes. Wenn das Kind im Ausland lebt, kommt es darauf an, in welchem Land es lebt und ob zwischen Deutschland und diesem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Für EU- oder EWR-Staaten gelten die allgemeinen Regelungen des europäischen Sozialrechts, das den Bezug von Kindergeld für Kinder in diesen Staaten ermöglicht.
Lebt das Kind in einem Nicht-EU-Land, so muss der Anspruch auf Kindergeld individuell geprüft werden. In einigen Fällen können auch hier durch bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land Ansprüche auf Kindergeld bestehen.
2. Kindergeld für im Ausland lebende Kinder: Praktische Beispiele
2.1 Eltern in Deutschland, Kinder im Ausland
Für Eltern, die in Deutschland leben und deren Kinder im Ausland leben, stellt sich häufig die Frage, ob sie weiterhin Kindergeld beziehen können. Dies ist insbesondere bei Kindern relevant, die im Ausland studieren oder arbeiten. Ein häufiges Beispiel ist ein Kind, das in einem EU-Staat lebt, aber für seinen Aufenthalt oder sein Studium regelmäßig nach Deutschland zurückkehrt. In solchen Fällen kann der Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind auch weiterhin eine enge Bindung zu Deutschland aufweist. Eine solche Bindung könnte zum Beispiel durch regelmäßige Besuche, Sommerferien oder ein gemeinsamer Wohnsitz in Deutschland bestehen.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil entschied, dass ein Kind, das in China studiert, weiterhin Anspruch auf Kindergeld hatte, weil es einen wesentlichen Teil seiner ausbildungsfreien Zeit in Deutschland verbrachte und in China keine festen Bindungen aufbaute. Ein solches Urteil macht deutlich, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht ausschließlich vom Wohnort des Kindes abhängt, sondern auch von der Art und Weise, wie der Bezug zum Heimatland aufrechterhalten wird.
2.2 Eltern leben im Ausland, Kinder leben in Deutschland
Wenn ein Elternteil im Ausland lebt, aber das Kind weiterhin in Deutschland lebt, stellt sich die Frage, welches Elternteil das Kindergeld beantragen kann. In der Regel können Eltern das Kindergeld in dem Land beantragen, in dem sie steuerpflichtig sind. Wenn beispielsweise der Vater in Deutschland lebt und die Mutter im Ausland, ist es in der Regel der Vater, der den Antrag auf Kindergeld stellen muss, da er in Deutschland lebt und somit steuerpflichtig ist. Wenn beide Elternteile im Ausland leben, aber das Kind in Deutschland lebt, kann ebenfalls das Kindergeld in Deutschland beantragt werden, wenn ein Elternteil seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
3. Kindergeld und seine Höhe bei Auslandsaufenthalten
Eine der häufigsten Fragen zum Thema Kindergeld im Ausland betrifft die Höhe der Zahlungen. In den meisten Fällen bleibt die Höhe des Kindergeldes gleich, unabhängig davon, ob das Kind im Ausland lebt oder nicht. Es gibt jedoch spezielle Regelungen, wenn das Kind in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard lebt. In solchen Fällen kann es zu einer Anpassung des Kindergeldes kommen, um die unterschiedlichen Lebenshaltungsniveaus zwischen den verschiedenen Ländern zu berücksichtigen.
Ab 2024 wird das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder je nach Land angepasst, in dem das Kind lebt. Eltern von Kindern, die in Ländern mit niedrigerem Lebensstandard leben, erhalten in Zukunft eine reduzierte Summe, die den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes entspricht. Für EU- oder EWR-Staaten bleibt die Höhe des Kindergeldes jedoch unverändert, da hier keine signifikanten Unterschiede im Lebensstandard bestehen, die eine Anpassung rechtfertigen würden.
3.1 Kindergeld im EU-Ausland
Für Kinder, die in einem EU- oder EWR-Land leben, bleibt die Höhe des Kindergeldes grundsätzlich gleich, unabhängig davon, in welchem Land sie sich aufhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Eltern nachweisen können, dass sie in Deutschland steuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ist dies der Fall, wird das Kindergeld weiterhin gezahlt, auch wenn das Kind in einem anderen EU-Staat lebt.
3.2 Kindergeld in Nicht-EU-Ländern
Für Kinder, die in Nicht-EU-Ländern leben, wird der Kindergeldanspruch häufig durch bilaterale Abkommen geregelt. In diesen Fällen muss geprüft werden, ob zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land ein Abkommen besteht, das den Bezug von Kindergeld regelt. In der Regel gilt, dass der Anspruch auf Kindergeld dann entfällt, wenn der Elternteil im Ausland lebt und sich der Lebensmittelpunkt des Kindes ebenfalls im Ausland befindet.
4. Beantragung von Kindergeld im Ausland
Eltern, die Kindergeld für im Ausland lebende Kinder beantragen möchten, müssen dies bei der zuständigen Familienkasse in Deutschland tun. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden, und die Eltern müssen Nachweise über ihren Wohnsitz, ihre Einkünfte und gegebenenfalls den Aufenthalt des Kindes im Ausland erbringen. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, um den Anspruch auf Kindergeld zu sichern.
4.1 Nachweise und Dokumente
Je nach dem Land, in dem das Kind lebt, müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden. Zu den häufigsten Nachweisen gehören:
- Eine Meldebescheinigung des Kindes, die den Aufenthalt im Ausland bestätigt.
- Eine Immatrikulationsbescheinigung, wenn das Kind in einem anderen Land studiert.
- Nachweise über den Lebensunterhalt des Kindes, wie etwa Stipendien oder Arbeitsverträge.
4.2 Fristen und Antragsverfahren
Die Antragsfristen für Kindergeld sind ebenfalls zu beachten. Eltern müssen den Antrag auf Kindergeld innerhalb der gesetzlichen Fristen stellen, um Ansprüche auf rückwirkende Zahlungen zu sichern. Die Antragsbearbeitung kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen, insbesondere wenn umfangreiche Nachweise zu erbringen sind.
Fazit
Der Anspruch auf Kindergeld für im Ausland lebende Kinder bleibt für viele Eltern auch nach einem Umzug ins Ausland bestehen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigsten Kriterien sind die steuerliche Verpflichtung der Eltern in Deutschland und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. Es gibt jedoch zahlreiche Sonderregelungen und mögliche Anpassungen der Höhe des Kindergeldes je nach Land, in dem das Kind lebt. Eltern sollten sich frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren und den Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse stellen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Für detaillierte Informationen und Beratung über den Kindergeldanspruch im Ausland ist es ratsam, sich an die Familienkasse oder einen Steuerberater zu wenden, da sich die gesetzlichen Regelungen und internationalen Vereinbarungen ändern können.