Ein Eintrag im Führungszeugnis ist eine der zentralen Fragen, die sich bei der Beantragung dieses Dokuments stellt. In Deutschland gibt es klare Regeln darüber, welche strafrechtlichen Verurteilungen in ein Führungszeugnis aufgenommen werden und wann genau ein Eintrag erfolgt. Dabei sind die Kriterien für einen Eintrag im Führungszeugnis nicht nur rechtlich präzise geregelt, sondern auch von der Art des Führungszeugnisses abhängig, das beantragt wird.

In diesem Text werden wir uns mit den Faktoren befassen, die einen Eintrag ins Führungszeugnis zur Folge haben, welche Arten von Verurteilungen aufgenommen werden und wie lange solche Einträge bestehen bleiben.

1. Was ist ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über die strafrechtliche Vergangenheit einer Person und wird von den zuständigen Behörden in Deutschland ausgestellt. Es wird häufig für berufliche Zwecke, zur Antragstellung für bestimmte Lizenzen oder zur Teilnahme an Ehrenämtern verlangt. In einem Führungszeugnis können verschiedene Informationen über eine Person enthalten sein, insbesondere solche, die mit straffälligem Verhalten in Verbindung stehen.

Eintragungen in das Führungszeugnis betreffen in der Regel Verurteilungen von Gerichten, die im Bundeszentralregister vermerkt sind. Das Bundeszentralregister ist ein nationales Register, in dem alle strafrechtlichen Verurteilungen einer Person aufbewahrt werden. Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt, wenn eine Person für eine Straftat rechtskräftig verurteilt wurde und diese Verurteilung noch nicht aus dem Register gelöscht oder getilgt wurde.

2. Wann erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis?

Ein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgt nur bei bestimmten Arten von Verurteilungen und wenn diese rechtskräftig sind. Es gibt jedoch auch einige wichtige Ausnahmen und Regelungen, die bestimmen, wann und ob ein Eintrag überhaupt erfolgt.

a. Rechtskräftige Verurteilungen

Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt nur bei rechtskräftigen Verurteilungen. Dies bedeutet, dass das Urteil des Gerichts nicht mehr angefochten oder geändert werden kann. Wenn gegen eine Person ein Strafverfahren geführt wird und diese verurteilt wird, aber gegen das Urteil Berufung oder Revision eingelegt wird, erfolgt noch kein Eintrag im Führungszeugnis, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Erst wenn alle rechtlichen Möglichkeiten zur Anfechtung des Urteils ausgeschöpft sind und das Urteil endgültig ist, wird der Eintrag ins Führungszeugnis vorgenommen.

b. Art der Straftat

Nicht jede Straftat führt automatisch zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Der Eintrag hängt auch davon ab, wie schwer die Straftat ist. Bei schwereren Straftaten, wie Freiheitsstrafen oder Geldstrafen von erheblichem Umfang, ist ein Eintrag im Führungszeugnis nahezu sicher. Es gibt jedoch auch viele kleinere Vergehen, bei denen ein Eintrag nicht erfolgt.

Ein Führungszeugnis enthält nur Verurteilungen, die für die betroffene Person von öffentlichem Interesse sind, insbesondere in Fällen, in denen die Tat eine hohe gesellschaftliche Relevanz hat. Beispielsweise können Verurteilungen wegen Betrugs, Diebstahls oder Körperverletzung zu einem Eintrag führen, da diese Straftaten als gravierend angesehen werden.

Bei geringfügigen Vergehen, wie etwa Ordnungswidrigkeiten oder Verurteilungen zu sehr niedrigen Geldstrafen, ist es jedoch weniger wahrscheinlich, dass ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt. In solchen Fällen kann eine Tilgung der Verurteilung nach einer bestimmten Frist eintreten, was den Eintrag aus dem Führungszeugnis löscht.

c. Tilgung von Einträgen

Es gibt bestimmte Regeln, die bestimmen, wann ein Eintrag im Führungszeugnis wieder entfernt wird. Wenn eine Person eine Strafmaßnahme wie eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verbüßt hat, erfolgt nach einer bestimmten Frist eine Tilgung des Eintrags im Führungszeugnis.

Die Tilgungsfristen variieren je nach Art der Straftat und der verhängten Strafe. Bei Freiheitsstrafen beispielsweise wird der Eintrag erst nach einer Frist von fünf bis zehn Jahren getilgt, während bei Geldstrafen und geringeren Verurteilungen die Frist kürzer sein kann, oft drei Jahre. Diese Fristen sind festgelegt, um sicherzustellen, dass Straftäter, die sich längerfristig rehabilitiert haben, nicht für immer in ihrer Vergangenheit belastet bleiben.

In einigen Fällen, insbesondere bei sehr schweren Straftaten, wie sexuellem Missbrauch oder Tötungsdelikten, erfolgt eine Tilgung erst nach deutlich längeren Fristen oder sogar nie.

3. Eintrag im Führungszeugnis bei verschiedenen Arten von Straftaten

Ein Eintrag im Führungszeugnis betrifft vor allem strafrechtliche Verurteilungen, die nach den Regeln des Strafgesetzbuches (StGB) verfolgt werden. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Straftaten:

a. Verurteilungen zu Freiheitsstrafen

Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, also einer Strafe, die eine Freiheitsentziehung umfasst, erfolgt in der Regel immer ein Eintrag ins Führungszeugnis. Dies gilt auch dann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Freiheitsstrafen, die länger als drei Monate dauern, führen immer zu einem Eintrag ins Führungszeugnis. Ist die Strafe kürzer, kann es je nach Fall sein, dass kein Eintrag erfolgt, insbesondere wenn die Person zuvor nicht straffällig war und mit einer Strafe auf Bewährung davonkommt.

b. Verurteilungen zu Geldstrafen

Auch bei Geldstrafen kann ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen, insbesondere wenn der Betrag hoch ist oder die Person mehrfach verurteilt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wird in vielen Fällen nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, insbesondere bei ersten Vergehen. Bei wiederholtem Fehlverhalten oder höheren Beträgen kann ein Eintrag jedoch unvermeidlich sein.

c. Jugendstrafen

Bei Jugendstrafen erfolgt häufig kein Eintrag ins Führungszeugnis, es sei denn, die Straftat war besonders schwerwiegend. Jugendstrafen und Maßnahmen der Jugendhilfe zielen darauf ab, junge Menschen zu erziehen und von Straftaten abzuhalten, und sind daher häufig nicht im Führungszeugnis vermerkt, um die Zukunft der Jugendlichen nicht dauerhaft zu belasten.

d. Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten wie Bußgelder führen grundsätzlich zu keinem Eintrag ins Führungszeugnis. Diese Vergehen sind nicht so schwerwiegend wie Straftaten und betreffen in der Regel geringere Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. Da Ordnungswidrigkeiten keine Straftaten sind, werden sie nicht in das Bundeszentralregister aufgenommen und erscheinen daher nicht im Führungszeugnis.

4. Auswirkungen eines Eintrags ins Führungszeugnis

Ein Eintrag im Führungszeugnis kann Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche haben. Besonders bei Bewerbungen für bestimmte Berufe oder Positionen, die eine hohe Verantwortung oder den Umgang mit schutzbedürftigen Menschen betreffen (z.B. in der Kinderbetreuung oder im Gesundheitswesen), kann ein Eintrag negative Folgen haben.

Zudem kann ein Eintrag im Führungszeugnis auch Auswirkungen auf die Bewerbung um eine Aufenthaltserlaubnis oder Visa haben, da viele Länder einen sauberen Leumund voraussetzen, um die Person ins Land zu lassen.

Fazit

Ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt bei rechtskräftigen Verurteilungen, die im Bundeszentralregister eingetragen sind und für die die betreffende Person eine Strafe oder Maßnahme erhalten hat. Die Art der Straftat und die Schwere der Verurteilung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Zwar gibt es Fristen, nach denen ein Eintrag gelöscht wird, doch bei schwerwiegenden Straftaten wie sexuellem Missbrauch kann der Eintrag bestehen bleiben. Ein Führungszeugnis ist daher nicht nur ein Nachweis für die Unbescholtenheit einer Person, sondern auch ein Dokument, das die Konsequenzen von strafrechtlichem Verhalten widerspiegelt.