Das Bürgergeld stellt für viele Menschen in Deutschland die zentrale soziale Absicherung dar, insbesondere für diejenigen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder anderen Lebensumständen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Doch immer wieder wird die Frage aufgeworfen: Kann das Bürgergeld sinken? In diesem Beitrag klären wir, warum das Bürgergeld sinken kann, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen und was Bürgergeldempfänger tun können, wenn sich die Höhe ihrer Leistungen verändert.


1. Was ist das Bürgergeld?

Bevor wir uns mit den Gründen für eine Senkung des Bürgergeldes befassen, ist es wichtig, die Grundsicherung durch das Bürgergeld zu verstehen. Seit Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und dient der finanziellen Absicherung von Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Es wird durch die Jobcenter auf Grundlage des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gezahlt und umfasst neben einem Regelbedarf auch Kosten für Unterkunft und Heizung.

Das Bürgergeld soll den Menschen ermöglichen, ihre Grundbedürfnisse wie Ernährung, Kleidung und Wohnung zu decken. In besonderen Fällen werden auch Mehrbedarfe anerkannt, etwa bei einer Schwangerschaft oder bei Kindern im Haushalt. Doch auch wenn die Leistung grundsätzlich für den Lebensunterhalt sorgt, gibt es verschiedene Gründe, warum das Bürgergeld in bestimmten Fällen sinken kann.


2. Mögliche Gründe für eine Senkung des Bürgergeldes

Es gibt verschiedene Ursachen, warum das Bürgergeld sinken kann. Dabei spielen sowohl gesetzliche Regelungen als auch persönliche Lebensumstände eine Rolle. Die wichtigsten Gründe für eine Senkung des Bürgergeldes sind:

a) Änderung des Einkommens

Die Höhe des Bürgergeldes wird maßgeblich durch das Einkommen des Antragstellers und seines Haushalts bestimmt. Wenn sich das Einkommen eines Empfängers erhöht – sei es durch einen Nebenjob, eine Erhöhung des Gehalts oder durch andere Einkommensquellen – wird das Bürgergeld entsprechend gekürzt. Das Jobcenter prüft regelmäßig, ob und in welcher Höhe Einkommen erzielt wird, und passt das Bürgergeld dann an.

Besonders zu beachten ist, dass nicht jedes Einkommen in vollem Umfang auf das Bürgergeld angerechnet wird. Ein Freibetrag bleibt in der Regel bestehen, aber jedes zusätzliche Einkommen wird in einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Dies kann dazu führen, dass die Auszahlung des Bürgergeldes sinkt, wenn das Einkommen die festgelegten Grenzen überschreitet.

b) Änderungen im Bedarf

Die Höhe des Bürgergeldes ist auch abhängig von den persönlichen Bedürfnissen des Antragstellers. Wenn sich diese verändern, kann das Bürgergeld entsprechend sinken. Mögliche Änderungen im Bedarf können sein:

  • Wegfall von Familienangehörigen: Wenn ein Ehepartner oder ein Kind aus dem Haushalt auszieht oder nicht mehr anspruchsberechtigt ist, reduziert sich der Bedarf des Haushalts. Dies führt zu einer Senkung des Bürgergeldes, da die Höhe des Bedarfs verringert wird.
  • Reduzierung der Unterkunftskosten: Wenn der Antragsteller beispielsweise eine günstigere Wohnung findet oder die Miete sinkt, wird der Bedarf an Unterkunftskosten weniger. In diesem Fall kann auch die Unterstützung durch das Jobcenter entsprechend gekürzt werden.

c) Vermögen des Antragstellers

Das Vermögen eines Antragstellers kann ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Bürgergeldes haben. Wenn ein Antragsteller über ein hohes Vermögen verfügt, wird dies bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt. Liegt das Vermögen oberhalb eines festgelegten Freibetrages, kann dies zu einer Kürzung oder sogar zum Wegfall des Bürgergeldes führen.

In Deutschland gibt es bestimmte Freibeträge für Vermögen, die nicht berücksichtigt werden, darunter etwa bestimmte Altersvorsorgeprodukte oder das Eigenheim. Liegt das Vermögen jedoch über den Freibeträgen, kann dies dazu führen, dass das Jobcenter den Anspruch auf Bürgergeld reduziert oder verweigert.

d) Sanktionen und Pflichten

Das Bürgergeld ist an bestimmte Pflichten und Anforderungen gebunden. Wenn ein Empfänger gegen die Bedingungen des Bürgergeldes verstößt, etwa indem er Termine im Jobcenter versäumt, zum Vorstellungsgespräch nicht erscheint oder andere Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, können Sanktionen verhängt werden. Diese Sanktionen können in Form einer Kürzung des Bürgergeldes erfolgen.

Beispielsweise kann das Jobcenter bei einem Verstoß gegen die Pflichten das Bürgergeld für einen bestimmten Zeitraum reduzieren. Diese Sanktionen sollen die Empfänger motivieren, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen und sich an die Regelungen des Bürgergeldes zu halten.


3. Auswirkungen der Senkung des Bürgergeldes

Für die betroffenen Bürgergeldempfänger hat eine Senkung der Leistung meist spürbare Auswirkungen auf die Lebenssituation. Gerade in Haushalten mit geringem Einkommen kann eine Reduzierung des Bürgergeldes dazu führen, dass das Existenzminimum nicht mehr gedeckt ist. Dies kann zu finanziellen Engpässen führen, die weitere Belastungen für den Antragsteller und seine Familie mit sich bringen.

Im schlimmsten Fall kann es auch zu einem Verlust der Wohnung oder der Unfähigkeit kommen, notwendige Rechnungen zu begleichen. Daher ist es wichtig, auf eine mögliche Senkung des Bürgergeldes rechtzeitig zu reagieren.


4. Was tun, wenn das Bürgergeld sinkt?

Wenn das Bürgergeld sinkt, ist es wichtig, schnell zu handeln und die Gründe für die Senkung zu überprüfen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Empfänger auf eine Reduzierung reagieren können:

a) Überprüfung des Bescheides

Wenn das Bürgergeld gekürzt wurde, sollte der Bescheid des Jobcenters genau geprüft werden. In vielen Fällen können Fehler bei der Berechnung oder fehlende Unterlagen dazu führen, dass das Bürgergeld zu Unrecht gekürzt wurde. Es ist daher ratsam, sich eine Kopie des Bescheides zu besorgen und die Berechnung auf Unstimmigkeiten zu überprüfen.

b) Widerspruch einlegen

Wenn der Antragsteller mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides schriftlich beim Jobcenter eingereicht werden. In dem Widerspruch sollte dargelegt werden, warum der Antragsteller der Meinung ist, dass das Bürgergeld zu Unrecht gekürzt wurde.

c) Beratung durch Fachstellen

Es kann auch hilfreich sein, sich von einer sozialen Beratungsstelle oder einem Anwalt für Sozialrecht beraten zu lassen. Diese Fachstellen können dabei helfen, die Ursachen der Senkung des Bürgergeldes zu verstehen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.


5. Fazit: Bürgergeld kann sinken – Was bedeutet das für dich?

Das Bürgergeld kann aus verschiedenen Gründen sinken: sei es durch Änderungen des Einkommens, durch Veränderungen im Bedarf oder aufgrund von Sanktionen. Wenn das Bürgergeld sinkt, ist es wichtig, die Ursache genau zu verstehen und entsprechend zu handeln. Eine gründliche Prüfung des Bescheides, das Einlegen eines Widerspruchs oder die Beratung durch Fachstellen können helfen, die Auswirkungen einer Kürzung zu minimieren.

Für Bürgergeldempfänger bedeutet eine Senkung der Leistungen in vielen Fällen eine zusätzliche finanzielle Belastung. Es ist daher wichtig, sich regelmäßig über die Höhe der Leistungen zu informieren und rechtzeitig zu reagieren, wenn sich die Situation ändert.