Das Bürgergeld stellt eine wichtige soziale Absicherung für Menschen dar, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Seit Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und bietet eine finanzielle Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Doch neben dem sogenannten „Regelbedarf“ für den allgemeinen Lebensunterhalt umfasst das Bürgergeld auch die Übernahme bestimmter Kosten. In diesem Beitrag klären wir, welche Kosten vom Bürgergeld übernommen werden und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.


1. Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld dient der Sicherstellung des Existenzminimums von Menschen, die keine ausreichenden Einkünfte erzielen. Es wird durch die Jobcenter gemäß dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) gezahlt und umfasst nicht nur den Regelbedarf, sondern auch die Übernahme bestimmter notwendiger Ausgaben. Die Höhe des Bürgergeldes ist abhängig von der Größe des Haushalts und den individuellen Lebensumständen des Antragstellers.

Die Grundsicherung wird in der Regel monatlich gezahlt und deckt neben den allgemeinen Lebenshaltungskosten auch spezifische Ausgaben wie Unterkunftskosten, Heizkosten und andere notwendige Bedarfe. Doch was genau wird unter den Begriff „Kostenübernahme“ verstanden und welche Ausgaben umfasst das Bürgergeld?


2. Welche Kosten werden durch das Bürgergeld übernommen?

Das Bürgergeld deckt nicht nur den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt, sondern auch eine Reihe von zusätzlichen Kosten. Diese Ausgaben werden in der Regel zusätzlich zum Regelbedarf anerkannt und müssen nachgewiesen werden. Zu den wichtigsten übernommenen Kosten gehören:

a) Unterkunftskosten

Einer der wichtigsten Posten im Bürgergeld ist die Übernahme der Kosten für Unterkunft. Dazu gehören die Mietkosten, die für die Wohnung des Antragstellers anfallen, sowie die Nebenkosten wie Wasser, Müllabfuhr und Grundsteuer. Für die genaue Höhe der übernommenen Kosten gibt es jedoch bestimmte angemessene Obergrenzen.

Das bedeutet, dass das Jobcenter nur die Kosten für eine Unterkunft übernimmt, die als „angemessen“ gelten. Was als angemessen betrachtet wird, hängt von der Region und den lokalen Mietpreisen ab. In Großstädten oder Ballungsgebieten kann der Mietpreis eine höhere Obergrenze haben, während in ländlicheren Gegenden geringere Mieten als angemessen gelten.

Falls die Mietkosten des Antragstellers über der angestrebten Obergrenze liegen, muss der Antragsteller die Differenz selbst tragen. In solchen Fällen ist es ratsam, mit dem Jobcenter zu sprechen, um gegebenenfalls eine Überprüfung der Angemessenheit der Mietkosten zu beantragen.

b) Heizkosten

Die Heizkosten sind ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kostenübernahme durch das Bürgergeld. Die Heizkosten werden ebenfalls übernommen, solange sie im Rahmen der angestrebten „angemessenen“ Kosten liegen. Dabei wird zwischen verschiedenen Arten der Heizung unterschieden (z. B. Fernwärme, Gas, Öl).

Um sicherzustellen, dass die Heizkosten nicht zu hoch ausfallen, kann das Jobcenter bei Bedarf eine Prüfung der Heizkostenabrechnung vornehmen. Falls die Heizkosten unangemessen hoch sind, muss der Antragsteller auch hier mit einer Kürzung rechnen. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine energiesparende Heizweise zu wählen, um die Kosten zu senken.

c) Kosten für Lebensmittel, Kleidung und andere Grundbedürfnisse

Die Kosten für Lebensmittel, Kleidung und andere Grundbedürfnisse werden durch den sogenannten Regelbedarf des Bürgergeldes abgedeckt. Der Regelbedarf ist der Betrag, der für den täglichen Lebensunterhalt vorgesehen ist. Er umfasst unter anderem die Ausgaben für:

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Haushaltsenergie (außer Heizung)
  • Verkehr
  • Unterhaltung und Kultur

Der Regelbedarf wird jährlich angepasst und orientiert sich an den durchschnittlichen Ausgaben für diese Bedürfnisse. Der genaue Betrag variiert je nach Haushaltsgröße und Lebenssituation (z. B. ob der Antragsteller allein lebt oder Kinder im Haushalt hat).

d) Mehrbedarfe

In bestimmten Fällen können zusätzliche Mehrbedarfe berücksichtigt werden, die über den Regelbedarf hinausgehen. Diese entstehen, wenn ein Antragsteller aufgrund besonderer Lebensumstände zusätzliche Ausgaben hat. Zu den häufigsten Mehrbedarfen gehören:

  • Schwangerschaft und Geburt: Schwangere Frauen und Mütter mit Kleinkindern können einen höheren Mehrbedarf geltend machen.
  • Erkrankung: Bei bestimmten Erkrankungen, die höhere Kosten verursachen, wie z. B. chronischen Krankheiten oder Behinderungen, kann ein Mehrbedarf anerkannt werden.
  • Alleinerziehende: Alleinerziehende Mütter und Väter haben Anspruch auf einen Mehrbedarf, da sie oft zusätzliche Ausgaben für die Kinderbetreuung oder andere familienbedingte Kosten haben.

Diese Mehrbedarfe werden zusätzlich zum Regelbedarf gewährt und können in der Höhe variieren, abhängig von der spezifischen Lebenssituation.

e) Kosten für notwendige Anschaffungen

Unter bestimmten Umständen werden auch Kosten für notwendige Anschaffungen übernommen, wenn diese für die Grundversorgung erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Möbel (z. B. bei der Erstausstattung einer Wohnung)
  • Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, Kühlschrank)
  • Bekleidung bei Bedarf (z. B. für Kinder)

Diese Anschaffungen müssen jedoch in der Regel durch eine gesonderte Beantragung und Nachweise belegt werden. In vielen Fällen können solche Anschaffungen über sogenannte Einmalzahlungen oder Sonderbedarf abgedeckt werden, die das Jobcenter gewährt.

f) Transportkosten

In bestimmten Fällen werden auch Transportkosten übernommen, wenn diese notwendig sind, um an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen oder zur Jobsuche. Dies kann beispielsweise die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr oder für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen betreffen. Auch hier ist es wichtig, die Notwendigkeit der Fahrt nachzuweisen.


3. Was wird nicht vom Bürgergeld übernommen?

Obwohl das Bürgergeld viele Kosten abdeckt, gibt es auch Ausgaben, die nicht übernommen werden. Zu den nicht anerkannten Kosten gehören unter anderem:

  • Luxusausgaben: Dazu zählen Ausgaben für Freizeitaktivitäten wie Urlaub, teure Kleidung oder Elektronikprodukte, die nicht als notwendig für den Lebensunterhalt gelten.
  • Private Versicherungen: Private Krankenversicherungen, Lebensversicherungen oder Zusatzversicherungen werden nicht vom Bürgergeld übernommen. Es wird nur die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.
  • Schulden: Das Bürgergeld dient nicht dazu, bestehende Schulden zu begleichen. Daher werden auch keine Kreditraten oder ähnliche Verpflichtungen übernommen.
  • Haustiere: Kosten für Haustiere (z. B. Tierarztbesuche oder Futter) sind ebenfalls nicht durch das Bürgergeld gedeckt.

4. Fazit: Welche Kosten übernimmt das Bürgergeld?

Das Bürgergeld bietet eine umfassende Absicherung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben dem Regelbedarf, der die grundlegenden Lebenshaltungskosten abdeckt, werden auch zahlreiche andere notwendige Ausgaben wie Unterkunftskosten, Heizkosten und Mehrbedarfe übernommen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen, wie die Begrenzung der Unterkunftskosten auf eine „angemessene“ Höhe und die Nichtübernahme von Luxusausgaben oder privaten Versicherungen.

Es ist wichtig, die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten genau zu kennen und alle erforderlichen Nachweise zu erbringen. Wer Zweifel hat oder in einer besonderen Lebenssituation ist, sollte sich an das zuständige Jobcenter wenden, um sicherzustellen, dass alle berechtigten Kosten übernommen werden.