Hier sind die wichtigsten Informationen und Regelungen zum Kindergeld mit 18:

1. Kindergeld mit 18: Allgemeine Bedingungen

Ab dem 18. Lebensjahr endet der Kindergeldanspruch nicht automatisch. Es besteht weiterhin ein Anspruch, wenn das Kind sich in einer der folgenden Situationen befindet:

  • Schulische Ausbildung: Wenn das Kind eine weiterführende Schule besucht, wie z. B. ein Gymnasium, eine Berufsschule oder eine Fachschule, wird Kindergeld in der Regel bis zum Abschluss der Ausbildung gezahlt.
  • Berufsausbildung oder Studium: Kindergeld wird auch gezahlt, wenn das Kind sich in einer anerkannten Ausbildung oder in einem Studium befindet.
  • Übergangszeitraum: Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn oder Studienbeginn, gibt es eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten, in der weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht.

2. Anspruch bis zum 25. Lebensjahr

Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag des Kindes erhalten, wenn es sich in Ausbildung oder Studium befindet. Der Anspruch kann zudem für Kinder gelten, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren.

Einige Besonderheiten:

  • Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): Zeiten, in denen das Kind einen Freiwilligendienst leistet, werden anerkannt und das Kindergeld wird während dieser Zeit weitergezahlt.
  • Wehr- oder Zivildienstzeiten: Auch diese Zeiten verlängern den Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, falls das Kind diesen Dienst freiwillig oder aufgrund früherer Wehrpflichtzeiten absolviert hat.

3. Einkommensunabhängigkeit des Anspruchs

Seit 2012 spielt das Einkommen des Kindes keine Rolle mehr für den Kindergeldanspruch nach dem 18. Lebensjahr. Eltern erhalten weiterhin Kindergeld, unabhängig davon, ob das Kind neben Ausbildung oder Studium arbeitet und wie viel es dabei verdient.

Für Kinder, die nach dem 18. Lebensjahr z. B. als Praktikanten arbeiten oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, bleibt der Anspruch unberührt, sofern das Studium oder die Ausbildung den überwiegenden Anteil der Zeit und Aufmerksamkeit des Kindes beansprucht.

4. Sonderfälle und Ausnahmen

Kinder mit Behinderung

Falls ein Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht der Anspruch auf Kindergeld möglicherweise lebenslang. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist und das Kind nachweislich auf Unterstützung angewiesen ist.

Kinder, die arbeitslos gemeldet sind

Auch für arbeitslose Kinder kann der Kindergeldanspruch bis zum 21. Lebensjahr weiterbestehen. Hierbei ist Voraussetzung, dass das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist und keine Ausbildung oder Berufstätigkeit aufgenommen hat.

5. Kindergeld bei Auslandsaufenthalten

Viele Kinder absolvieren nach dem Schulabschluss ein Auslandsjahr, etwa um Sprachkenntnisse zu vertiefen oder interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. In solchen Fällen kann der Anspruch auf Kindergeld weiterbestehen, sofern der Auslandsaufenthalt eine anerkannte Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst umfasst und das Kind offiziell als „in Ausbildung“ gilt.

Für EU-Mitgliedsstaaten und bestimmte andere Länder gelten darüber hinaus spezielle Regelungen, die den Anspruch auf Kindergeld im Rahmen von Auslandsausbildungen oder -studien ebenfalls anerkennen.

6. Praktische Schritte zur Fortführung des Kindergeldes mit 18

Eltern sollten, wenn ihr Kind das 18. Lebensjahr erreicht, rechtzeitig mit der Familienkasse in Kontakt treten und den aktuellen Status des Kindes, z. B. Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst, nachweisen. Notwendige Dokumente sind unter anderem:

  • Immatrikulationsbescheinigungen oder Ausbildungsverträge
  • Bescheinigungen über Freiwilligendienst oder Praktikumsverträge
  • Bei Behinderungen: ärztliche Atteste, die die Behinderung und die daraus resultierende Erwerbsunfähigkeit belegen

7. Beantragung und Verwaltung des Kindergeldes

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist für die Verwaltung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig. Eltern sollten sich bei Änderungen im Status des Kindes, wie einem Wechsel von der Schule in die Berufsausbildung, umgehend mit der Familienkasse in Verbindung setzen. Die Beantragung und Weiterführung des Kindergeldes kann auch online über das Service-Portal der Familienkasse erfolgen, was den Prozess erleichtert.

8. Bedeutung des Kindergeldes nach dem 18. Lebensjahr

Für viele Familien ist das Kindergeld eine wichtige finanzielle Unterstützung, insbesondere wenn die Kinder nach dem 18. Lebensjahr weiterhin in Ausbildung oder Studium sind und noch keinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Das Kindergeld hilft dabei, die Kosten für Miete, Studienmaterialien, Fahrtkosten und andere Lebenshaltungskosten zu decken, die oft mit einer Ausbildung oder einem Studium verbunden sind.

In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und Studiengebühren ist das Kindergeld eine der wenigen verlässlichen staatlichen Hilfen, auf die Familien mit Kindern in Ausbildung oder Studium langfristig bauen können.