Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die bereits Kindergeld beziehen, aber dennoch Schwierigkeiten haben, den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu finanzieren. Er ist dazu gedacht, Familien zu entlasten, die mit ihrem Einkommen knapp über der Armutsgrenze liegen und ohne diese Unterstützung Gefahr laufen könnten, Sozialhilfe beantragen zu müssen. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung des Kinderzuschlags sowie eine detaillierte Anleitung, wie Sie den Antrag stellen und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.


1. Was ist der Kinderzuschlag und wofür dient er?

Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und zielt darauf ab, Familien zu unterstützen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensbedarf des Kindes zu decken. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Familien in die Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), rutschen müssen, wenn sie durch eigenes Einkommen ihren Lebensunterhalt teilweise, aber nicht vollständig sichern können.

  • Höhe des Kinderzuschlags: Aktuell beträgt der Kinderzuschlag bis zu 250 Euro pro Kind und Monat (Stand: 2024). Die genaue Höhe hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab, da diese in die Berechnung des Zuschlags einfließen.
  • Zielgruppe: Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien und Alleinerziehende, die knapp über der Einkommensgrenze für Sozialhilfe liegen und deren finanzielle Situation durch den Zuschlag stabilisiert werden kann.

2. Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Um den Kinderzuschlag beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Anspruch auf Kindergeld: Der Kinderzuschlag wird nur an Familien gezahlt, die Kindergeld beziehen. Voraussetzung ist also, dass Sie bereits Kindergeld für Ihr Kind erhalten.
  • Mindest-Einkommensgrenze: Familien müssen ein Mindesteinkommen von 900 Euro (für Paare) bzw. 600 Euro (für Alleinerziehende) haben. Dies stellt sicher, dass der Kinderzuschlag nur an Familien gezahlt wird, die zumindest einen Teil des Lebensunterhalts eigenständig erwirtschaften können.
  • Obergrenze des Einkommens: Die Obergrenze des Einkommens hängt von den individuellen Lebenshaltungskosten und dem Bedarf der Familie ab. Wenn das Einkommen die Obergrenze überschreitet, entfällt der Anspruch auf Kinderzuschlag.
  • Keine Grundsicherung: Familien, die bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, haben keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Der Zuschlag ist explizit für Familien gedacht, die keine Grundsicherung benötigen, aber dennoch Unterstützung benötigen.

3. Kinderzuschlag berechnen

Bevor Sie den Kinderzuschlag beantragen, ist es sinnvoll, Ihren Anspruch und die Höhe des möglichen Zuschlags zu berechnen. Dafür stellt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einen Online-KiZ-Lotsen zur Verfügung. Dieser KiZ-Lotse ist ein hilfreiches Berechnungstool, das Sie durch die Prüfung führt, ob Sie möglicherweise Anspruch auf den Zuschlag haben.

  • Online-KiZ-Lotse: Der KiZ-Lotse fragt Informationen zu Ihrer finanziellen Situation, Ihrem Einkommen und Ihren Lebenshaltungskosten ab. Anhand dieser Angaben erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung, ob Sie Kinderzuschlag beantragen können und wie hoch dieser ausfallen könnte.

4. Benötigte Unterlagen für den Antrag

Für den Antrag auf Kinderzuschlag benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten und Nachweisen. Die genauen Unterlagen können je nach individueller Situation leicht variieren, jedoch gehören dazu in der Regel:

  1. Einkommensnachweise: Dazu zählen Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate, Einkommensteuerbescheid oder Nachweise über andere Einkünfte wie Unterhaltszahlungen oder Kindergeld.
  2. Nachweise über Wohnkosten: Mietvertrag oder Nachweise über monatliche Mietzahlungen sowie Betriebskostenabrechnungen.
  3. Nachweise über Vermögen: Informationen zu Vermögenswerten wie Sparguthaben, Wertpapieren oder Eigentum, sofern vorhanden.
  4. Kindergeldnachweis: Ein Nachweis, dass Sie Kindergeld erhalten (dieser ist meist bereits bei der Familienkasse hinterlegt und muss nicht gesondert eingereicht werden).
  5. Zusätzliche Nachweise bei selbständiger Tätigkeit: Hier können betriebliche Ausgaben oder Steuererklärungen erforderlich sein.

5. So stellen Sie den Antrag

Der Antrag auf Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse gestellt, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört. Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Antrag einzureichen:

  • Online-Antrag: Die Familienkasse bietet die Möglichkeit, den Antrag auf Kinderzuschlag online zu stellen. Dies ist oft der schnellste und einfachste Weg, da Sie Ihre Daten digital eingeben und die erforderlichen Nachweise als Dateiupload beifügen können.
  • Papierantrag: Alternativ können Sie den Antrag in Papierform bei Ihrer zuständigen Familienkasse einreichen. Den Antragsvordruck und die weiteren Formulare können Sie auf der Website der Familienkasse herunterladen oder direkt bei der Behörde abholen.

6. Bearbeitungszeit und Dauer des Kinderzuschlags

Nach Einreichung des Antrags prüft die Familienkasse Ihre Angaben und entscheidet über die Bewilligung des Kinderzuschlags. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen, je nach Auslastung der Behörde. Es ist daher ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.

  • Bewilligungszeitraum: Der Kinderzuschlag wird für maximal sechs Monate bewilligt. Danach ist ein erneuter Antrag erforderlich, um den Anspruch weiter zu erhalten. Mit dem erneuten Antrag müssen auch aktuelle Nachweise eingereicht werden, da die finanzielle Situation der Familie überprüft wird.

7. Kombination mit weiteren Leistungen

Neben dem Kinderzuschlag haben Familien, die diesen erhalten, häufig auch Anspruch auf weitere finanzielle Hilfen, wie z. B.:

  • Bildungs- und Teilhabepaket: Der Kinderzuschlag berechtigt Familien auch zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets, das unter anderem Zuschüsse für Schulausflüge, Lernförderung und Mittagessen in der Schule beinhaltet.
  • Wohngeld: Viele Familien, die Kinderzuschlag erhalten, haben ebenfalls Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld unterstützt einkommensschwache Haushalte bei der Mietzahlung und kann ebenfalls bei der Familienkasse beantragt werden.

8. Tipps für den Antrag

  • Vollständigkeit prüfen: Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen, um Verzögerungen zu vermeiden. Eine Checkliste hilft hier, den Überblick zu behalten.
  • Angaben genau machen: Geben Sie Einkommen, Vermögen und Wohnkosten korrekt und vollständig an. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen oder sogar rechtliche Konsequenzen haben.
  • Unterstützung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie sich an die Beratungsstellen der Familienkasse wenden oder online Informationen nachlesen.

9. Beispiel zur Veranschaulichung

Ein praktisches Beispiel, um den Anspruch auf Kinderzuschlag zu verdeutlichen:

Familie Schmidt hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.200 Euro. Sie haben zwei Kinder im schulpflichtigen Alter und zahlen eine monatliche Miete von 800 Euro. Nach Abzug der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge und unter Berücksichtigung des Freibetrags für die Kinder ergibt sich ein Gesamteinkommen, das knapp über der Mindestgrenze liegt. Durch den Kinderzuschlag von 250 Euro pro Kind kann Familie Schmidt ihre finanzielle Situation stabilisieren und wird vor dem Abrutschen in die Grundsicherung bewahrt.


10. Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Falls Ihr Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. In Ihrem Ablehnungsbescheid finden Sie Hinweise darauf, warum der Antrag abgelehnt wurde. Oftmals liegt es an fehlenden oder unvollständigen Angaben, oder das Einkommen der Familie liegt über den vorgegebenen Grenzen.

  • Widerspruch: Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einzulegen. Im Widerspruch sollten Sie die Gründe erläutern, warum Sie den Bescheid anfechten, und eventuell fehlende Unterlagen nachreichen.

11. Häufige Fragen zum Kinderzuschlag

Kann der Kinderzuschlag gekürzt werden, wenn das Einkommen steigt?
Ja, wenn das Einkommen der Eltern während des Bewilligungszeitraums steigt, kann der Kinderzuschlag gekürzt oder sogar eingestellt werden.

Darf man neben dem Kinderzuschlag arbeiten?
Ja, Sie dürfen neben dem Kinderzuschlag arbeiten. Es wird jedoch berücksichtigt, ob Ihr Einkommen den festgelegten Rahmen überschreitet.

Gibt es eine Höchstgrenze für den Kinderzuschlag?
Ja, der Kinderzuschlag ist auf maximal 250 Euro pro Kind begrenzt.