Ein Führungszeugnis in Deutschland zu beantragen, ist ein relativ einfacher Prozess, der dennoch einige Anforderungen und Dokumente mit sich bringt. Das Führungszeugnis gibt einen Überblick über die strafrechtliche Vergangenheit einer Person und wird häufig für verschiedene offizielle Zwecke verlangt. Hier erfährst du detailliert, was genau für die Beantragung eines Führungszeugnisses notwendig ist, welche Dokumente mitgebracht werden sollten, welche Arten es gibt und wie der Ablauf in der Praxis aussieht.

1. Zweck des Führungszeugnisses

Ein Führungszeugnis dient als offizielles Dokument zur Vorlage bei verschiedenen Institutionen und Einrichtungen. Es wird insbesondere benötigt, um potenzielle Arbeitgeber oder Behörden darüber zu informieren, ob eine Person Vorstrafen hat oder nicht. Viele Berufsgruppen, insbesondere solche mit Verantwortung für andere Menschen (zum Beispiel im Gesundheitswesen, Bildungswesen oder Sicherheitsbereich), verlangen eine Vorlage des Führungszeugnisses. Auch bei der Beantragung von bestimmten Erlaubnissen oder Lizenzen, wie etwa eines Waffenscheins, wird das Führungszeugnis vorausgesetzt.

2. Unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen und deren Verwendungszwecke

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die jeweils spezifischen Zwecken dienen. Die Unterscheidung ist wichtig, da je nach Anforderung ein anderes Dokument erforderlich ist:

  • Privates Führungszeugnis (Belegart N): Dieses Führungszeugnis wird an die Adresse des Antragstellers gesendet und dient zur Vorlage bei privaten Arbeitgebern. Es wird oft bei Bewerbungen für neue Arbeitsstellen angefordert, um dem Arbeitgeber zu zeigen, dass der Bewerber keine Vorstrafen hat.
  • Behördenführungszeugnis (Belegart O): Wird für behördliche Zwecke genutzt und direkt an die jeweilige Behörde gesendet. Hiermit überprüfen Behörden, ob eine Person zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit berechtigt ist, z. B. im öffentlichen Dienst oder für die Beantragung einer Waffenlizenz.
  • Erweitertes Führungszeugnis: Speziell für Tätigkeiten mit Kindern, Jugendlichen oder besonders schutzbedürftigen Personen gedacht. Es enthält umfassendere Informationen als das Standard-Führungszeugnis und wird oft bei der Arbeit in pädagogischen oder sozialen Berufen verlangt.
  • Europäisches Führungszeugnis: Dies ist für EU-Bürger in Deutschland gedacht und enthält zusätzlich Informationen über strafrechtliche Einträge aus dem Heimatland des Antragstellers.

3. Voraussetzungen für die Beantragung eines Führungszeugnisses

Um ein Führungszeugnis zu beantragen, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: Man muss mindestens 14 Jahre alt sein, um ein Führungszeugnis beantragen zu können.
  • Wohnsitz: Ein Wohnsitz in Deutschland ist in der Regel erforderlich, da die Beantragung normalerweise über die örtliche Meldebehörde erfolgt. Bei deutschen Staatsbürgern im Ausland kann die Beantragung über die deutsche Auslandsvertretung erfolgen.

4. Benötigte Dokumente und Informationen

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses werden folgende Dokumente und Informationen benötigt:

  • Gültiges Ausweisdokument: Ein Personalausweis oder Reisepass ist notwendig, um die Identität nachzuweisen. Der Ausweis sollte gültig sein und wird bei der Beantragung im Bürgerbüro vorgezeigt.
  • Formular zur Antragstellung: Bei der Meldebehörde wird ein Formular ausgefüllt, das alle relevanten Informationen zur Person und zum Verwendungszweck des Führungszeugnisses enthält.
  • Anschrift der empfangenden Behörde (bei Behördenführungszeugnis): Falls ein Behördenführungszeugnis beantragt wird, muss die genaue Anschrift der Behörde angegeben werden, die das Dokument erhalten soll. Dieses wird dann direkt an die Behörde gesendet.
  • Zweck des erweiterten Führungszeugnisses (falls zutreffend): Beim erweiterten Führungszeugnis muss der Verwendungszweck nachgewiesen werden, meist in Form einer schriftlichen Anforderung des Arbeitgebers oder der Institution, die es verlangt.

5. Beantragungsmethoden

Die Beantragung kann auf zwei Wegen erfolgen:

5.1 Persönliche Beantragung bei der Meldebehörde

Die gängigste Methode ist die persönliche Beantragung bei der örtlichen Meldebehörde (z. B. im Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt).

  • Schritte bei der persönlichen Beantragung:
    1. Ausweis mitbringen: Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.
    2. Formular ausfüllen: Bei der Behörde wird das Antragsformular ausgefüllt, das alle notwendigen Daten und den Zweck des Führungszeugnisses enthält.
    3. Angabe der Art des Führungszeugnisses: Der Antragsteller gibt an, welche Art von Führungszeugnis benötigt wird – privates Führungszeugnis, Behördenführungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis.
    4. Bezahlung der Gebühr: Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt in der Regel etwa 13 Euro, die direkt vor Ort bezahlt werden kann.

5.2 Online-Beantragung über das Bundesamt für Justiz

Seit einigen Jahren kann das Führungszeugnis auch online beantragt werden. Dies bietet sich an, wenn man die Behördengänge vermeiden möchte.

  • Technische Voraussetzungen: Für die Online-Beantragung ist ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät erforderlich. Zudem wird ein BundID-Konto benötigt.
  • Schritte bei der Online-Beantragung:
    1. Einloggen auf der Website des Bundesamts für Justiz: Nach der Registrierung und Anmeldung auf der Website erfolgt die Identifikation über den neuen Personalausweis.
    2. Auswahl der Art des Führungszeugnisses: Auch hier wird die Art des Führungszeugnisses ausgewählt und die entsprechende Behörde oder private Adresse angegeben.
    3. Online-Zahlung: Die Gebühr von etwa 13 Euro kann direkt online per Kreditkarte oder per Lastschrift bezahlt werden.
    4. Versand des Führungszeugnisses: Das Führungszeugnis wird dann entweder direkt an die Behörde gesendet oder an die angegebene Adresse des Antragstellers geschickt.

6. Bearbeitungszeit und Kosten

Die Bearbeitungszeit für ein Führungszeugnis beträgt normalerweise etwa ein bis zwei Wochen. Bei einer Online-Beantragung kann es schneller gehen, aber auch hier kann es bis zu zehn Tage dauern.

Die Kosten für ein Führungszeugnis betragen aktuell 13 Euro. In einigen Fällen, insbesondere bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden. Dafür muss jedoch ein Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit und eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.

7. Wichtige Hinweise zur Beantragung

  • Frühzeitige Beantragung: Falls ein Führungszeugnis für eine Bewerbung oder für einen behördlichen Antrag benötigt wird, sollte es rechtzeitig beantragt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Angabe des Verwendungszwecks beim erweiterten Führungszeugnis: Bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen ist es oft notwendig, den Grund anzugeben. Arbeitgeber oder Institutionen stellen meist eine schriftliche Anforderung aus, die bei der Beantragung vorzulegen ist.
  • Prüfung der Notwendigkeit: Da es verschiedene Arten von Führungszeugnissen gibt, sollte vorab geklärt werden, ob ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis nötig ist. Dies ist insbesondere für Personen im sozialen Bereich oder öffentlichen Dienst von Bedeutung.

8. Datenschutz und Inhalt des Führungszeugnisses

Ein Führungszeugnis enthält in der Regel nur schwerwiegende strafrechtliche Verurteilungen. Bei Bagatelldelikten oder geringfügigen Vergehen, die einer Geldstrafe unterliegen, werden diese oft nicht aufgeführt, insbesondere wenn eine bestimmte Tilgungsfrist verstrichen ist.

Das Dokument wird streng vertraulich behandelt. Private Führungszeugnisse werden an die Anschrift des Antragstellers geschickt, während Behördenführungszeugnisse direkt an die entsprechende Behörde gesendet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass der Antragsteller keinen Zugriff auf ein Behördenführungszeugnis hat, da es nur für die Behörde bestimmt ist.

9. Sonderfall: Europäisches Führungszeugnis

EU-Bürger, die in Deutschland leben, können ein europäisches Führungszeugnis beantragen. Es enthält neben den Einträgen aus dem deutschen Bundeszentralregister auch Informationen über strafrechtliche Verurteilungen aus dem Heimatland. Für die Beantragung eines europäischen Führungszeugnisses gelten die gleichen Anforderungen wie bei einem normalen Führungszeugnis, allerdings kann die Bearbeitungszeit länger sein, da Informationen aus dem Ausland eingeholt werden müssen.

10. Zusammenfassung

Um ein Führungszeugnis zu beantragen, benötigt man:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ein Antragsformular bei persönlicher Beantragung
  • Gegebenenfalls die Adresse der Behörde (bei Behördenführungszeugnissen)
  • Eine Bestätigung des Verwendungszwecks (bei erweitertem Führungszeugnis)
  • Ein NFC-fähiges Smartphone und ein BundID-Konto (bei Online-Beantragung)