
Führungszeugnis online beantragen
Ein Führungszeugnis online zu beantragen, ist eine praktische Alternative zum Gang zur örtlichen Meldebehörde und spart oft Zeit und Aufwand. Das Führungszeugnis, das auch als polizeiliches Führungszeugnis bekannt ist, enthält eine Übersicht über eventuelle strafrechtliche Verurteilungen und ist in vielen Situationen erforderlich – zum Beispiel bei Bewerbungen, bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen oder für den Zugang zu bestimmten beruflichen Qualifikationen.
1. Allgemeines zum Online-Antrag des Führungszeugnisses
Mit der Einführung der Online-Beantragung für Führungszeugnisse ermöglicht das Bundesamt für Justiz Bürgerinnen und Bürgern einen bequemen digitalen Weg, das Dokument zu erhalten. Dies ist besonders vorteilhaft für Menschen, die keine Zeit haben, zur Behörde zu gehen oder die ihren Wohnsitz weit entfernt von ihrer Meldebehörde haben. Durch den Online-Prozess werden Antragsteller flexibel und können ihre Unterlagen von jedem Ort aus einreichen. Die Bearbeitung erfolgt dann genauso zuverlässig wie bei einem Antrag vor Ort.
2. Voraussetzungen für den Online-Antrag
Um das Führungszeugnis online beantragen zu können, sind einige technische und formelle Voraussetzungen erforderlich:
- Neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion: Diese Funktion muss aktiviert sein. Bürger, die nach 2010 einen neuen deutschen Personalausweis erhalten haben, können diesen normalerweise online verwenden, sofern die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist.
- NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät: Das NFC-fähige Smartphone muss mit der App „AusweisApp2“ des Bundesamts für Justiz kompatibel sein, um den Personalausweis auszulesen.
- BundID-Konto: Um sich online zu identifizieren, ist ein Konto bei der BundID (früher „Deutschland eID“) notwendig. Über dieses Konto werden die Identität und persönlichen Daten verifiziert.
- Bezahlung der Gebühr: Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr von derzeit 13 Euro muss direkt im Online-Portal vorgenommen werden. Als Zahlungsmethoden stehen unter anderem Kreditkarte und Lastschrift zur Verfügung.
3. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Beantragung
Die Beantragung eines Führungszeugnisses online verläuft in mehreren Schritten. Hier die genaue Anleitung:
Schritt 1: Registrierung und Anmeldung auf der Webseite des Bundesamts für Justiz
Besuche die Website des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) und melde dich über das BundID-Konto an. Falls noch kein Konto besteht, ist eine Neuregistrierung notwendig. Hierfür werden Name, Anschrift und einige persönliche Daten eingegeben. Nach der Registrierung kann die Online-Antragstellung beginnen.
Schritt 2: Identifikation mittels AusweisApp2
Um die Identität zu bestätigen, muss die App „AusweisApp2“ auf einem NFC-fähigen Smartphone installiert sein. Die App ermöglicht das Einlesen des Personalausweises und überträgt die Daten sicher an das Portal des Bundesamts für Justiz. Alternativ kann auch ein Kartenlesegerät verwendet werden, falls kein NFC-fähiges Smartphone verfügbar ist.
Die Identifikation verläuft in diesen Schritten:
- Öffne die AusweisApp2 auf dem Smartphone.
- Scanne den Personalausweis, indem du ihn an die Rückseite des Geräts hältst.
- Die App fordert zur Eingabe der sechsstelligen PIN des Personalausweises auf. Diese PIN wurde bei der Aushändigung des Ausweises festgelegt.
- Nach erfolgreicher Identifikation werden die Daten an das Portal des Bundesamts für Justiz übermittelt.
Schritt 3: Auswahl der Art des Führungszeugnisses
Im Online-Portal gibt es die Möglichkeit, verschiedene Arten von Führungszeugnissen zu beantragen:
- Privates Führungszeugnis (Belegart N): Für persönliche Zwecke, wird an die Adresse des Antragstellers gesendet.
- Behördenführungszeugnis (Belegart O): Wird für behördliche Zwecke direkt an die empfangende Behörde gesendet. Hier muss die Anschrift der jeweiligen Behörde angegeben werden.
- Erweitertes Führungszeugnis: Erforderlich für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen, enthält umfassendere Informationen.
Schritt 4: Eingabe der Empfängeradresse
Wenn das Führungszeugnis direkt an eine Behörde gesendet werden soll, muss die vollständige Adresse dieser Behörde angegeben werden. Bei einem privaten Führungszeugnis ist die Empfängeradresse die eigene Anschrift.
Schritt 5: Zahlung der Gebühren
Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13 Euro und kann direkt online bezahlt werden. Zur Verfügung stehen Zahlungsmethoden wie Kreditkarte oder Lastschrift. Die Zahlung erfolgt in einem sicheren Umfeld, und die Bearbeitung beginnt, sobald der Zahlungsprozess abgeschlossen ist.
4. Bearbeitungsdauer und Versand des Führungszeugnisses
Die Bearbeitungsdauer für ein online beantragtes Führungszeugnis beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Die genaue Dauer kann je nach Auslastung variieren, aber durch den automatisierten Prozess ist die Online-Beantragung oft effizienter als der klassische Antrag. Nach der Bearbeitung wird das Führungszeugnis entweder an die Adresse des Antragstellers oder direkt an die angegebene Behörde gesendet.
5. Datenschutz und Sicherheit
Datenschutz ist beim Online-Beantragungsprozess von hoher Bedeutung. Die Übertragung der Daten erfolgt über gesicherte Kanäle, und die AusweisApp2 sowie die Online-Ausweisfunktion bieten hohe Sicherheitsstandards. Persönliche Daten werden nur für den Zweck der Beantragung verwendet und nicht für andere Zwecke gespeichert oder weitergegeben. Das Bundesamt für Justiz hat Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Online-Anträge den aktuellen Datenschutzbestimmungen entsprechen.
6. Vor- und Nachteile der Online-Beantragung
Vorteile
- Bequem und flexibel: Der Antrag kann rund um die Uhr und von jedem Ort aus gestellt werden.
- Zeitersparnis: Keine Wartezeiten bei der Behörde, da der gesamte Prozess online abläuft.
- Schnellere Bearbeitung: Online-Anträge werden oft schneller bearbeitet als herkömmliche Anträge.
- Direkter Versand an Behörden: Behördenführungszeugnisse können direkt an die empfangende Institution gesendet werden, was zusätzliche Wege spart.
Nachteile
- Technische Voraussetzungen: Ein NFC-fähiges Smartphone und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises sind notwendig. Wer diese nicht besitzt, muss den klassischen Weg über die Behörde wählen.
- Zahlung nur online möglich: Für Personen, die keine Kreditkarte oder Möglichkeit zur Online-Zahlung haben, könnte dies ein Hindernis darstellen.
- Eingeschränkte Zielgruppe: Ältere Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion oder Aufenthaltstitel ohne diese Funktion sind für den Online-Prozess nicht geeignet.
7. Tipps und häufige Fehler bei der Online-Beantragung
Tipp 1: Online-Ausweisfunktion vorab aktivieren
Falls die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises noch nicht aktiviert ist, kann dies beim Einwohnermeldeamt nachgeholt werden. Vor der Aktivierung erhält man eine PIN und ein Passwort für den Online-Zugang.
Tipp 2: App und Geräte vorab testen
Es ist sinnvoll, vorab die AusweisApp2 und die NFC-Funktion zu testen, um sicherzustellen, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die App ist kostenlos verfügbar und funktioniert auf den meisten NFC-fähigen Geräten.
Häufige Fehler
- Falsche PIN-Eingabe: Wer die PIN dreimal falsch eingibt, muss diese beim Bürgeramt zurücksetzen lassen.
- Falsche Angaben zur Behörde: Bei Behördenführungszeugnissen ist es wichtig, die richtige Empfängeradresse anzugeben. Falsche oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen führen.
8. Besonderheiten bei der Online-Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses
Ein erweitertes Führungszeugnis wird oft von Arbeitgebern im sozialen Bereich oder bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen verlangt. Bei der Beantragung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Einrichtung vorzulegen, die bestätigt, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist. Diese Bescheinigung kann als digitaler Nachweis hochgeladen werden.
9. Zusammenfassung der Schritte zur Online-Beantragung
Um das Führungszeugnis online zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:
- BundID-Konto erstellen oder einloggen
- Installation und Nutzung der AusweisApp2 für die Identifikation
- Auswahl der Art des Führungszeugnisses und Eingabe der Empfängeradresse
- Bezahlung der Gebühren online
- Erhalt des Führungszeugnisses nach 1–2 Wochen
Der Online-Prozess bietet eine praktische, flexible Alternative zur persönlichen Beantragung und wird durch die digitalen Sicherheitsmaßnahmen des Bundesamts für Justiz geschützt.