Bürgergeld und Wohngeld sind zwei wichtige Sozialleistungen in Deutschland, die den Lebensunterhalt von Menschen mit geringem Einkommen sichern sollen. Beide Leistungen haben jedoch unterschiedliche Zielgruppen und Regelungen. In diesem Beitrag erklären wir, was das Bürgergeld und das Wohngeld sind, wie sie sich voneinander unterscheiden und inwiefern beide Leistungen miteinander kombiniert werden können.


1. Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 als Nachfolger des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) eingeführt. Ziel des Bürgergeldes ist es, Menschen, die erwerbsfähig, aber arbeitslos sind, ein soziales Sicherheitsnetz zu bieten, damit sie ihr Existenzminimum sichern können. Es wird durch das Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt und stellt eine Grundsicherung dar, die zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt werden kann.

Bürgergeld wird gezahlt, wenn:

  • Die betroffene Person hilfebedürftig ist, also nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu decken.
  • Die Person erwerbsfähig ist und aktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen kann.

Bürgergeldempfänger müssen dem Jobcenter zur Verfügung stehen, um eine neue Arbeitsstelle zu finden oder an Arbeitsmaßnahmen teilzunehmen. Die Höhe des Bürgergeldes richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird in der Regel für sechs Monate gewährt, danach muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.


2. Was ist das Wohngeld?

Wohngeld ist eine Sozialleistung, die darauf abzielt, Haushalten mit geringem Einkommen die Kosten für Unterkunft und Heizung zu erleichtern. Es handelt sich um eine sogenannte „bedarfsgerechte Leistung“, die nicht zurückgezahlt werden muss. Wohngeld wird unabhängig von anderen Sozialleistungen wie dem Bürgergeld gezahlt, und ist für alle Haushalte gedacht, die die Mietkosten oder die Belastung durch Eigentum nicht selbst tragen können.

Wohngeld wird gezahlt, wenn:

  • Das Einkommen der betreffenden Haushaltsmitglieder unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt.
  • Die Mietkosten oder Belastung durch das Eigenheim in einem angemessenen Rahmen sind.

Wohngeldempfänger müssen in der Regel nachweisen, dass ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Mietkosten zu decken. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen, der Haushaltsgröße und der Höhe der Miete oder Belastung.


3. Bürgergeld und Wohngeld: Die Unterschiede

Obwohl sowohl das Bürgergeld als auch das Wohngeld zur finanziellen Unterstützung von bedürftigen Personen dienen, gibt es grundlegende Unterschiede:

  • Zielgruppen: Das Bürgergeld richtet sich ausschließlich an Menschen, die arbeitslos sind und somit keinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Wohngeld ist dagegen eine Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen, unabhängig davon, ob diese erwerbstätig oder arbeitslos sind.
  • Zweck: Das Bürgergeld soll den Lebensunterhalt sichern und deckt neben den allgemeinen Lebenshaltungskosten auch die Unterkunftskosten ab. Wohngeld hingegen ist speziell auf die Unterstützung der Mietkosten oder der Belastung durch Eigenheim abzielt.
  • Höhe der Leistung: Die Höhe des Bürgergeldes wird nach den individuellen Lebensumständen berechnet, wohingegen das Wohngeld auf Grundlage des Einkommens und der Mietkosten gewährt wird.
  • Bezugsdauer: Bürgergeld wird in der Regel für sechs Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden, während Wohngeld meist für längere Zeiträume, wie ein Jahr, gewährt wird.

4. Bürgergeld und Wohngeld: Kann man beides gleichzeitig erhalten?

Ja, es ist möglich, sowohl Bürgergeld als auch Wohngeld zu erhalten. Die beiden Leistungen sind voneinander unabhängig und können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kumuliert werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Bürgergeldempfänger nicht in einer „angemessenen“ Wohnung leben oder wenn ihre tatsächlichen Mietkosten über den Standardpauschalen des Jobcenters liegen.

Wie funktioniert die Kombination von Bürgergeld und Wohngeld?

  • Bürgergeldempfänger erhalten in der Regel die Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übernommen. Falls die tatsächlichen Mietkosten jedoch über die im Bürgergeld vorgesehenen Pauschalen hinausgehen, können sie zusätzlich Wohngeld beantragen.
  • Wohngeldempfänger, die Bürgergeld erhalten, müssen den Antrag auf Wohngeld beim zuständigen Amt für Wohnungswesen stellen. In diesem Fall wird das Wohngeld zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt.

5. Antragsverfahren: Wie beantragt man Bürgergeld und Wohngeld?

Bürgergeld beantragen: Der Antrag auf Bürgergeld wird bei den Jobcentern gestellt. Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Antragsteller ihre Bedürftigkeit nachweisen, was durch die Angabe von Einkommen, Vermögen und persönlichen Lebensumständen geschieht. Der Antrag auf Bürgergeld kann online oder direkt beim Jobcenter eingereicht werden. Auch das Jobcenter benötigt Unterlagen, die das Einkommen, den Wohnsitz und gegebenenfalls den Bedarf an Unterkunftskosten belegen.

Wohngeld beantragen: Der Antrag auf Wohngeld wird beim zuständigen Wohngeldamt gestellt. Dafür müssen Antragsteller ihre Einkommensverhältnisse sowie ihre Mietkosten oder Belastung durch Eigentum nachweisen. Der Antrag kann schriftlich oder online erfolgen, und auch hier sind entsprechende Belege erforderlich.


6. Wie wirken sich Änderungen auf den Anspruch aus?

Es gibt viele Faktoren, die den Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld beeinflussen können. Ein Beispiel ist die Änderung des Einkommens. Wenn sich das Einkommen ändert, kann dies die Höhe des Anspruchs auf Bürgergeld oder Wohngeld verringern oder erhöhen. Auch Änderungen in der Haushaltsgröße, wie die Geburt eines Kindes oder der Auszug eines Familienmitglieds, können sich auf die Berechnung auswirken.


7. Fazit

Bürgergeld und Wohngeld sind zwei wesentliche Instrumente der sozialen Sicherung in Deutschland, die Menschen mit niedrigem Einkommen unterstützen. Während das Bürgergeld in erster Linie Arbeitslose unterstützt, hilft das Wohngeld vor allem Haushalten mit geringem Einkommen, die Mietkosten oder Belastungen durch Eigentum zu decken. In vielen Fällen können beide Leistungen kombiniert werden, um den Lebensunterhalt besser zu sichern. Wer beide Leistungen beantragen möchte, muss sich an die zuständigen Behörden wenden und entsprechende Anträge stellen, wobei die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.