Der Elterngeldantrag ist eine der ersten Maßnahmen, die frischgebackene Eltern in Deutschland nach der Geburt ihres Kindes unternehmen müssen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Doch trotz des relativ einfachen Antragsprozesses gibt es viele Fragen, die sich Eltern stellen: Wo genau muss der Elterngeldantrag eingereicht werden? An welche Behörde muss der Antrag geschickt werden? Gibt es Fristen zu beachten, und welche Unterlagen sind erforderlich? In diesem Artikel werden all diese Fragen umfassend beantwortet und wichtige Informationen zum Antrag auf Elterngeld vermittelt.


1. Der Elterngeldantrag – Eine wichtige erste Maßnahme nach der Geburt

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern dabei unterstützt, ihren Lebensunterhalt während der ersten Monate nach der Geburt eines Kindes zu sichern. Der Antrag auf Elterngeld sollte nicht zu lange aufgeschoben werden, da der Antrag nur rückwirkend für maximal 3 Monate bewilligt wird. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem Antrag zu befassen und ihn schnellstmöglich nach der Geburt einzureichen.

Bevor wir jedoch die Frage beantworten, wohin der Elterngeldantrag geschickt werden muss, sollten wir einen kurzen Überblick über den Antrag und die benötigten Unterlagen geben.


2. Der Elterngeldantrag und seine Bestandteile

Der Elterngeldantrag besteht aus mehreren Teilen, die alle wichtigen Informationen über die Eltern und das Kind enthalten. Im Wesentlichen müssen folgende Informationen angegeben werden:

  • Persönliche Daten des Antragstellers (Elternteil), einschließlich Name, Adresse, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer.
  • Daten des Kindes, wie Name, Geburtsdatum und Geburtsurkunde.
  • Angaben zum Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes (Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate oder Steuerbescheid).
  • Dauer der Elternzeit, d. h., wie lange Elterngeld bezogen werden soll und welche Variante gewählt wird (Basiselterngeld oder Elterngeld Plus).
  • Nachweise und Belege, wie z. B. Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über das Einkommen und der Antrag des Partners, falls dieser ebenfalls Elterngeld beantragt.

All diese Informationen müssen korrekt und vollständig ausgefüllt werden, um den Antrag auf Elterngeld erfolgreich einzureichen.


3. Wohin wird der Elterngeldantrag geschickt?

Der Elterngeldantrag muss an die zuständige Elterngeldstelle geschickt werden. Diese Elterngeldstellen sind in Deutschland in den meisten Bundesländern auf kommunaler Ebene angesiedelt und können unterschiedliche Bezeichungen haben. Es gibt dabei jedoch keine bundesweit einheitliche Stelle, sondern die Zuständigkeit variiert je nach Wohnort des Antragstellers. Die Elterngeldstellen sind in der Regel bei den Landratsämtern, Stadtverwaltungen oder Jugendämtern zu finden.

Wie finde ich die zuständige Elterngeldstelle?

Um die richtige Elterngeldstelle zu finden, müssen Eltern sich an die für ihren Wohnort zuständige Behörde wenden. Die zuständige Stelle wird meist durch den Wohnort bestimmt, und der Antrag muss an die entsprechende Stelle im Landkreis oder in der Stadt geschickt werden.

In vielen Bundesländern gibt es auf den Websites der Städte und Landkreise Online-Formulare oder eine Suchfunktion, mit deren Hilfe Eltern die zuständige Elterngeldstelle schnell finden können. Zudem gibt es auf den Internetseiten der Elterngeldstellen meist auch eine Übersicht, welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind.

Zuständigkeit nach Bundesländern

  • Baden-Württemberg: Die Elterngeldstellen befinden sich in den Landratsämtern und großen Städten.
  • Bayern: In Bayern ist das Elterngeld über das Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung zuständig.
  • Berlin: In Berlin ist das Land Berlin die zuständige Behörde.
  • Brandenburg: Die Elterngeldstellen befinden sich im Landratsamt oder in der Stadtverwaltung.
  • Hamburg: In Hamburg gibt es zentrale Elterngeldstellen.
  • Hessen: Hier sind sowohl Stadt- als auch Landkreise zuständig.

Das jeweilige Land oder die jeweilige Stadt stellt sicher, dass der Antrag an die zuständige Behörde gesendet wird. Sie sollten auf den Webseiten der lokalen Behörden nachsehen, um genaue Informationen zu erhalten, wenn Sie unsicher sind.


4. Wie kann der Antrag eingereicht werden?

Elterngeldanträge können auf verschiedenen Wegen eingereicht werden. Der genaue Ablauf hängt dabei von der zuständigen Elterngeldstelle ab. In vielen Fällen haben Eltern die folgenden Möglichkeiten, den Antrag einzureichen:

Online-Antrag

In den letzten Jahren haben immer mehr Bundesländer und Kommunen den Online-Antrag auf Elterngeld eingeführt, was den Prozess für Eltern erheblich vereinfacht. Auf den jeweiligen Websites der Elterngeldstellen kann der Antrag online ausgefüllt und direkt über ein Formular abgeschickt werden. Einige Elterngeldstellen bieten auch eine Möglichkeit, den Antrag online herunterzuladen, auszufüllen und elektronisch einzureichen.

Vorteil: Der Online-Antrag ist schnell und die Bearbeitungszeit kann sich verkürzen. Außerdem müssen keine Originaldokumente versendet werden, sondern nur Kopien.

Antragsformular per Post

Alternativ können Eltern den Elterngeldantrag auch in Papierform ausfüllen. Die Formulare werden in der Regel auf den Websites der Elterngeldstellen zum Download angeboten. Nachdem der Antrag ausgefüllt und unterschrieben wurde, muss er an die zuständige Stelle per Post geschickt werden. Auch hier müssen alle erforderlichen Unterlagen (wie Geburtsurkunde des Kindes und Einkommensnachweise) beigefügt werden.

Vorteil: Diese Methode ist weiterhin weit verbreitet und wird von vielen Eltern bevorzugt, die sich nicht mit Online-Formularen auseinandersetzen möchten.

Persönliche Abgabe

In vielen Fällen ist es auch möglich, den Antrag persönlich bei der Elterngeldstelle einzureichen. In manchen Elterngeldstellen besteht zudem die Möglichkeit, sich vorab einen Termin zu buchen, um den Antrag direkt vor Ort abzugeben. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Eltern Rückfragen zum Antrag haben oder sich unsicher sind, ob alle Unterlagen vollständig sind.


5. Die Fristen für die Antragstellung

Der Antrag auf Elterngeld sollte möglichst zeitnah nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Die Fristen sind wichtig, da Elterngeld nur rückwirkend für maximal drei Monate gezahlt wird. Wenn Eltern den Antrag später stellen, erhalten sie nur die Unterstützung für die letzten drei Monate, auch wenn sie bereits länger aus dem Beruf ausgeblieben sind.

Für die Berechnung des Elterngeldes und der zugehörigen Zahlungen ist es entscheidend, dass der Antrag schnell eingereicht wird. Für die ersten drei Monate nach der Geburt ist die Antragstellung daher besonders wichtig, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden.


6. Die Bearbeitungszeit des Antrags

Die Bearbeitungszeit des Elterngeldantrags kann unterschiedlich lang ausfallen, abhängig von der zuständigen Behörde und dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag eingereicht wird. In der Regel dauert die Bearbeitung zwischen 4 und 8 Wochen. Bei besonders hohem Antragseingang (z. B. während des Jahreswechsels) kann die Bearbeitungszeit auch länger dauern.


7. Weitere wichtige Hinweise

  • Vollständigkeit der Unterlagen: Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind, wenn Sie den Antrag einreichen. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen.
  • Kopie der Geburtsurkunde: In der Regel muss eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beigefügt werden.
  • Einkommensnachweise: Legen Sie Einkommensnachweise wie Lohnabrechnungen oder den Steuerbescheid bei, um die Höhe des Elterngeldes korrekt berechnen zu können.

8. Fazit

Der Elterngeldantrag ist ein wichtiger Schritt, um finanzielle Unterstützung nach der Geburt eines Kindes zu erhalten. Die Antragstellung erfolgt an die zuständige Elterngeldstelle, die je nach Bundesland und Kommune variiert. Es ist wichtig, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, da das Elterngeld nur rückwirkend für maximal drei Monate gezahlt wird. Eltern können den Antrag auf verschiedene Weise einreichen, entweder online, per Post oder persönlich. Eine rechtzeitige und vollständige Antragstellung sorgt dafür, dass der Antrag schnell bearbeitet wird und die finanzielle Unterstützung ohne Verzögerung fließen kann.