
Elterngeld berechnen – Ein umfassender Leitfaden
Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern in Deutschland, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aussetzen. Es soll Eltern helfen, ihre Lebenshaltungskosten während der ersten Monate mit ihrem Kind zu decken. Doch wie genau wird das Elterngeld berechnet? Welche Faktoren spielen eine Rolle, und wie können Eltern sicherstellen, dass sie den größtmöglichen Anspruch auf Elterngeld haben? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Berechnung des Elterngeldes wissen müssen.
1. Was ist Elterngeld?
Bevor wir in die Details der Berechnung einsteigen, ist es wichtig, das Elterngeld und seine verschiedenen Varianten zu verstehen. Elterngeld ist eine Leistung, die von den Bundesländern gewährt wird, um Eltern finanziell zu unterstützen, die nach der Geburt eines Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Das Elterngeld ersetzt dabei einen Teil des wegfallenden Einkommens.
Es gibt zwei wesentliche Varianten des Elterngeldes:
- Basiselterngeld: Dies ist das klassische Elterngeld, das Eltern für maximal 12 Monate nach der Geburt des Kindes zusteht, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen.
- Elterngeld Plus: Diese Variante wurde eingeführt, um Eltern länger zu unterstützen. Es zahlt sich über einen längeren Zeitraum (maximal 28 Monate) aus, jedoch in einem niedrigeren monatlichen Betrag.
Die Höhe des Elterngeldes hängt vom Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt sowie der gewählten Variante und der Dauer der Inanspruchnahme ab.
2. Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, das die Eltern in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes erzielt haben. Für Selbstständige und Freiberufler gelten hier besondere Regelungen.
2.1. Berechnung des Basiselterngeldes
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % bis 67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, das vor der Geburt erzielt wurde. Es gibt jedoch bestimmte Ober- und Untergrenzen.
- Mindestsatz: Der Mindestsatz für das Elterngeld beträgt 300 Euro pro Monat, auch wenn das Einkommen vor der Geburt sehr gering war.
- Höchstbetrag: Der Höchstbetrag des Elterngeldes liegt bei 1.800 Euro pro Monat, wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt sehr hoch war.
2.2. Berechnung des Elterngeld Plus
Das Elterngeld Plus stellt eine flexiblere Variante dar, bei der das Elterngeld in kleineren Raten über einen längeren Zeitraum verteilt wird. Eltern können Elterngeld Plus für die doppelte Zeit (maximal 28 Monate) in Anspruch nehmen, aber der monatliche Betrag fällt geringer aus. Im Allgemeinen wird das Elterngeld Plus mit 50 % des Basiselterngeldes berechnet.
Beispiel: Wenn das Basiselterngeld für einen Monat 1.500 Euro beträgt, würde das Elterngeld Plus nur 750 Euro pro Monat betragen, dafür aber für einen längeren Zeitraum.
2.3. Faktoren, die die Berechnung beeinflussen
Es gibt mehrere Faktoren, die die Berechnung des Elterngeldes beeinflussen können:
- Einkommenshöhe: Wie bereits erwähnt, basiert die Höhe des Elterngeldes auf dem Nettoeinkommen der Eltern im Jahr vor der Geburt. Falls das Einkommen schwankt, wird der Durchschnitt berechnet.
- Mehrlingsgeburten: Wenn Zwillinge oder mehr Kinder gleichzeitig geboren werden, erhalten Eltern für jedes zusätzliche Kind Mehrlingszuschläge.
- Teilzeitbeschäftigung: Wenn Eltern in Teilzeit arbeiten, während sie Elterngeld beziehen, wird ihr Elterngeld ebenfalls angepasst, um den Teilzeiteinkommen zu berücksichtigen.
- Erziehungszeit: Die Dauer, in der Elterngeld bezogen wird, beeinflusst, wie viel Eltern monatlich erhalten. Wer zum Beispiel in den ersten 14 Monaten Elterngeld bezieht, erhält den höheren Satz des Basiselterngeldes, während beim Elterngeld Plus eine längere Bezugsdauer aber ein geringerer monatlicher Betrag vorgesehen ist.
3. Besonderheiten bei Selbstständigen
Selbstständige und Freiberufler haben bei der Berechnung des Elterngeldes einige Besonderheiten zu beachten. Ihr Einkommen wird in der Regel anhand der steuerlichen Einkommensnachweise (z. B. Steuererklärung oder Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten 12 Monate vor der Geburt ermittelt.
Es ist wichtig, dass Selbstständige ihre Einkünfte korrekt nachweisen und den Finanzamtbescheid sowie andere relevante Dokumente einreichen. Bei Schwankungen im Einkommen kann eine Schätzung des Einkommens durch das Finanzamt erfolgen. Im Gegensatz zu Angestellten, die ein regelmäßiges Gehalt beziehen, müssen Selbstständige also ihre Einkünfte detailliert nachweisen.
4. Zusätzliche Faktoren, die das Elterngeld beeinflussen
Neben dem monatlichen Nettoeinkommen und der Dauer der Elternzeit gibt es auch andere Faktoren, die das Elterngeld beeinflussen können. Dazu gehören:
- Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldbezuges: Wenn Eltern während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten, wird das Elterngeld entsprechend angepasst. Der Betrag wird dabei anteilig für die reduzierten Arbeitsstunden berechnet.
- Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung des Kindes teilen, können sie einen Partnerschaftsbonus erhalten, der das Elterngeld zusätzlich erhöht. Voraussetzung ist, dass beide Eltern mindestens vier Monate lang zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.
5. Beispiel zur Elterngeldberechnung
Nehmen wir als Beispiel einen Elternteil, der vor der Geburt des Kindes ein Nettoeinkommen von 2.000 Euro pro Monat hatte. Wir berechnen zunächst das Basiselterngeld und dann das Elterngeld Plus:
Basiselterngeld
- 65 % von 2.000 Euro = 1.300 Euro pro Monat für maximal 12 Monate.
- Wenn das Einkommen des Elternteils höher ist, kann der Betrag bis zum Höchstsatz von 1.800 Euro steigen.
Elterngeld Plus
- 50 % des Basiselterngeldes, also 1.300 Euro / 2 = 650 Euro pro Monat.
- Das Elterngeld Plus wird jedoch über 24 Monate ausgezahlt, sodass die Eltern insgesamt den Betrag von 1.300 Euro x 12 Monate + 650 Euro x 12 Monate erhalten.
6. Steuerliche Behandlung des Elterngeldes
Das Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt wird. Eltern, die Elterngeld erhalten, müssen in ihrer Steuererklärung das Elterngeld angeben, auch wenn es nicht direkt besteuert wird. Die Höhe des Steuersatzes für das übrige Einkommen wird dadurch beeinflusst.
Es kann daher zu einer Nachzahlung von Steuern kommen, wenn das Gesamteinkommen (inklusive Elterngeld) in eine höhere Steuerklasse fällt.
7. Wichtige Hinweise zur Berechnung des Elterngeldes
- Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni können ebenfalls in die Berechnung des Elterngeldes einfließen. Diese Zahlungen werden als einmalige Einkünfte behandelt und entsprechend berücksichtigt.
- Arbeitslosengeld I oder Krankengeld wird ebenfalls in die Berechnung einbezogen, wenn es vor der Geburt gezahlt wurde. Bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit während des Elterngeldbezugs können sich die Ansprüche ändern.
- Doppelte Antragstellung: Falls beide Elternteile Elterngeld beantragen, wird das Einkommen beider berücksichtigt, und das Elterngeld wird entsprechend der Anzahl der Monate, in denen beide Elternteile Elterngeld beziehen, berechnet.
8. Fazit
Die Berechnung des Elterngeldes ist ein komplexer Prozess, der von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter das Nettoeinkommen der Eltern, die Dauer des Elterngeldbezugs und die gewählte Variante (Basiselterngeld oder Elterngeld Plus). Es ist wichtig, sich im Vorfeld gut über die Berechnungsmethoden zu informieren und sicherzustellen, dass alle relevanten Unterlagen und Einkommensnachweise korrekt eingereicht werden. Eltern können ihre Ansprüche auf Elterngeld maximieren, indem sie die richtige Variante wählen und die steuerlichen sowie arbeitsrechtlichen Regelungen im Auge behalten.