Das Elterngeld ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern in Deutschland, um die Einkommensverluste während der Elternzeit abzumildern. Besonders für Mütter, die oft die Hauptlast der Kinderbetreuung tragen, stellt das Elterngeld eine entscheidende Hilfe dar. Doch wie wird das Elterngeld für Mütter genau berechnet? Welche Modelle gibt es, und wie können Mütter das Elterngeld optimal nutzen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über das Elterngeld für Mütter wissen müssen.


1. Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern dabei unterstützt, die Einkommensverluste zu kompensieren, die entstehen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder ganz einstellen. Ziel des Elterngeldes ist es, den Eltern zu helfen, sich in der ersten Zeit nach der Geburt ganz auf die Erziehung und Betreuung des Kindes zu konzentrieren. Besonders Mütter profitieren oft von dieser Leistung, da sie häufig die Hauptverantwortung für das Neugeborene übernehmen.

Es gibt zwei Hauptarten des Elterngeldes:

  • Basiselterngeld: Dieses wird für die ersten 12 Monate nach der Geburt des Kindes gewährt, wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit vollständig oder teilweise reduziert.
  • Elterngeld Plus: Diese Variante ermöglicht es, das Elterngeld für einen längeren Zeitraum (maximal 28 Monate) zu beziehen, allerdings in einem reduzierten monatlichen Betrag.

2. Wie wird das Elterngeld der Mutter berechnet?

Die Berechnung des Elterngeldes für die Mutter erfolgt auf Grundlage des Nettoeinkommens, das sie im Jahr vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Der Zeitraum, der für die Berechnung relevant ist, umfasst die letzten 12 Monate vor der Geburt.

2.1. Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ersetzt 65 % bis 67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, das die Mutter vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Es gibt jedoch einen Mindestbetrag von 300 Euro und einen Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat.

  • Mindestsatz: Selbst wenn die Mutter in den 12 Monaten vor der Geburt nur ein geringes Einkommen hatte, bekommt sie mindestens 300 Euro monatlich.
  • Höchstbetrag: Wenn das Einkommen sehr hoch war, kann der Betrag auf bis zu 1.800 Euro monatlich steigen.

Die genaue Höhe des Elterngeldes hängt also vom monatlichen Nettoeinkommen ab. Je höher das Einkommen vor der Geburt, desto mehr Elterngeld wird in der Regel gezahlt, wobei die Obergrenze von 1.800 Euro jedoch nicht überschritten wird.

2.2. Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus bietet eine flexiblere Möglichkeit, das Elterngeld für einen längeren Zeitraum zu beziehen. Es kann bis zu 28 Monate lang gezahlt werden, aber der monatliche Betrag ist halb so hoch wie das Basiselterngeld.

Beispiel: Wenn das Basiselterngeld 1.500 Euro pro Monat beträgt, wird das Elterngeld Plus auf 750 Euro reduziert. Es wird jedoch über eine längere Zeit, bis zu 28 Monate, gezahlt.

Die Entscheidung für Elterngeld Plus kann besonders sinnvoll sein, wenn die Mutter während des Bezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchte, um eine finanzielle Unterstützung über einen längeren Zeitraum hinweg zu erhalten.

2.3. Berechnungsbeispiel für das Elterngeld der Mutter

Angenommen, die Mutter hat in den letzten 12 Monaten vor der Geburt ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.500 Euro pro Monat erzielt. In diesem Fall würde die Berechnung des Basiselterngeldes wie folgt aussehen:

  • 65 % von 2.500 Euro = 1.625 Euro Basiselterngeld pro Monat.

Die Mutter würde also monatlich 1.625 Euro Basiselterngeld erhalten, wenn sie sich dafür entscheidet, ihre Erwerbstätigkeit vollständig auszusetzen.

Wenn die Mutter stattdessen Elterngeld Plus beantragt, würde sich der monatliche Betrag auf die Hälfte des Basiselterngeldes verringern, also:

  • 50 % von 1.625 Euro = 812,50 Euro Elterngeld Plus pro Monat.

Das Elterngeld Plus würde für einen längeren Zeitraum von bis zu 28 Monaten ausgezahlt werden.


3. Weitere Faktoren, die das Elterngeld beeinflussen

Es gibt verschiedene Faktoren, die die Höhe des Elterngeldes der Mutter beeinflussen können. Dazu gehören:

3.1. Einkommenshöhe und Schwankungen

Die Höhe des Elterngeldes basiert auf dem Nettoeinkommen der Mutter vor der Geburt des Kindes. Bei Schwankungen im Einkommen, etwa durch variable Gehaltsbestandteile wie Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld oder Provisionen, wird das durchschnittliche Nettoeinkommen über die letzten 12 Monate berechnet.

Wenn die Mutter während des Elterngeldbezugs weiterhin in Teilzeit arbeitet, wird das Elterngeld ebenfalls angepasst. Es wird dann auf Grundlage des reduzierten Einkommens berechnet, das während der Teilzeitbeschäftigung erzielt wird.

3.2. Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillingen oder mehr Kindern) erhalten Eltern zusätzliche Leistungen. Der Mehrlingszuschlag erhöht das Elterngeld für jedes zusätzliche Kind. Bei Zwillingen gibt es einen Zuschlag von 300 Euro pro Monat für das zweite Kind.

3.3. Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, können sie den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Dieser Bonus wird gewährt, wenn beide Eltern mindestens vier Monate lang zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Der Bonus besteht aus zusätzlichen 2 Monaten Elterngeld Plus.

3.4. Arbeitslosigkeit oder Krankengeld

Wenn die Mutter während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes Arbeitslosengeld I oder Krankengeld erhält, wird dieses Einkommen ebenfalls berücksichtigt, da es die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes darstellt. Das Arbeitslosengeld wird dabei als Ersatz des Einkommens behandelt.


4. Was müssen Mütter bei der Antragstellung beachten?

Die Antragstellung für das Elterngeld muss zeitnah nach der Geburt des Kindes erfolgen. Es gibt bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen, um das Elterngeld rechtzeitig zu erhalten. Grundsätzlich muss der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt eingereicht werden. Andernfalls wird das Elterngeld nur rückwirkend für die letzten 3 Monate gezahlt.

4.1. Unterlagen und Nachweise

Die Mutter muss bestimmte Unterlagen einreichen, damit der Antrag auf Elterngeld bearbeitet werden kann. Dazu gehören:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide etc.)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Selbstständigen: Einkommensnachweise aus der Steuererklärung oder der Gewinn- und Verlustrechnung

4.2. Antrag online oder in Papierform

Der Elterngeldantrag kann entweder online über die Elterngeld-Onlineportale oder in Papierform beim zuständigen Elterngeldamt eingereicht werden. Es empfiehlt sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.


5. Steuerliche Behandlung des Elterngeldes

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt wird. Zwar wird das Elterngeld nicht direkt besteuert, jedoch kann sich der Steuersatz für das verbleibende Einkommen erhöhen, wenn die Mutter Elterngeld bezieht. Dies führt im schlimmsten Fall zu einer Nachzahlung von Steuern, wenn das Einkommen in eine höhere Steuerklasse fällt.


6. Elterngeld für Alleinerziehende

Für alleinerziehende Mütter gelten dieselben Regelungen wie für Elternpaare, jedoch gibt es einige zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten. Alleinerziehende können in manchen Fällen von einer höheren Steuerklasse profitieren und haben möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Leistungen, wie etwa den Alleinerziehendenzuschlag.


7. Fazit

Das Elterngeld ist eine wertvolle Unterstützung für Mütter, die nach der Geburt ihres Kindes in den ersten Monaten oder Jahren eine Erwerbspause einlegen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Die Berechnung des Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen vor der Geburt, der Wahl der Elterngeldvariante (Basiselterngeld oder Elterngeld Plus) und der Dauer des Bezugs ab. Mütter sollten sich rechtzeitig informieren und den Antrag möglichst schnell einreichen, um von dieser wichtigen Unterstützung zu profitieren.